Einrichtung und Funktion des besonderen Behördenpostfachs (beBPo) ist in der angehängten PDF-Anleitung beschrieben.
Die Einrichtung übernimmt die IT, da hier entsprechende Rechte für den Zugriff erforderlich sind. Die Nutzung erfordert zudem die PIN für das aktuelle Zertifikat.
Hinweis: Das Postfach kann immer nur von einer Person geöffnet werden! Schließen Sie daher das Postfach möglichst nach der Nutzung zeitnah.